MELDUNGEN
Rauchmelder können Leben retten.
In Nordrhein-Westfalen ist der Einbau daher bereits Pflicht.
Seit 1. April 2013 werden Eigentümer zur Erstausstattung mit Rauchwarnmeldern bei Neubauten verpflichtet. Ab 2017 wird diese Pflicht ausgeweitet. Dann müssen alle Wohnungen und Wohnhäuser in Nordrhein-Westfalen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Landesregierung informiert über die Neuerungen detailliert auf ihren Internetseiten.
In § 49 Absatz 7 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO) heißt es: „ In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.“