NRW: Pflicht zum Kanal-TÜV nur noch bei Verdacht
Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt neue Verordnung zur Dichtheitsprüfung
Viele Hauseigentümer hätten in NRW eigentlich bis Ende des Jahres den Kanal-TÜV für ihre Abwasserleitung machen lassen müssen. Eine ältere Verordnung hatte die Kanäle unter Generalverdacht gestellt, schadhaft zu sein. Doch das hat NRW jetzt geändert.
Tausenden Eigentümern in NRW bleibt eine Dichtheitsprüfung ihres privaten Abwasserkanals erspart. „Die neue Selbstüberwachungsverordnung Abwasser begrenzt die bisherige Pflicht zum Kanal-TÜV auf Neubauten und konkrete Verdachtsfälle. Sie gilt ab dem 13. August“, berichtet Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen.
Ein Verdachtsfall ist begründet, wenn sich Funktionsstörungen am Kanal zeigen, die auf einen Schaden hindeuten. Auch wenn Senkungen auf dem Grundstück festzustellen sind oder eine Prüfung des öffentlichen Kanals an der Einmündung des privaten Kanals bestimmte Ausschwemmungen feststellt, muss der Kanal-TÜV anrücken. „Bei Verdacht ist die Dichtheitsprüfung unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, durchzuführen. Die Rechtsprechung setzt dafür in der Regel einen Zeitraum von zwei Wochen an“, erläutert Amaya.
Nach bisheriger Rechtslage hätten bis zum 31. Dezember dieses Jahres alle privaten Abwasserkanäle in Wasserschutzgebieten, die nach 1965 errichtet wurden, einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden müssen. Schätzungen zufolge wären davon mehrere 100.000 Grundstücke betroffen gewesen. Zwar sind nur 12 Prozent der NRW-Landesfläche Wasserschutzgebiete, teilweise liegen diese jedoch in Großstädten. So sind in Köln etwa 50 Prozent des Stadtgebiets betroffen, in Düsseldorf fast 30 Prozent.
„Mit der Neuregelung hat die Landesregierung ein wichtiges Versprechen an die privaten Eigentümer eingelöst“, lobt auch Konrad Adenauer die Pläne der Koalition. Der Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen betont: „Es ist eine Lösung gefunden worden, mit der alle leben können, weil die Interessen von Umweltschutz und Eigentümern in Einklang gebracht wurden.“ Haus & Grund Rheinland Westfalen hatte die Landesregierung bei dem Reformvorhaben als sachverständige Organisation beraten.