MELDUNGEN
Kein Rundfunkbeitrag mehr für Zweitwohnung: Jetzt Antrag stellen!
Formulare für Antrag auf Befreiung von Rundfunkbeitrag veröffentlicht
Wer eine Zweitwohnung besitzt, muss keinen doppelten Rundfunkbeitrag mehr zahlen – so hat es das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli entschieden. Anträge auf Befreiung sind ab sofort möglich – Haus & Grund Rheinland erklärt, wie es geht.
Düsseldorf. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat jetzt auf das Karlsruher Urteil zum Rundfunkbeitrag bei Zweitwohnungen reagiert. „Ab sofort steht ein Antragsformular zur Verfügung, mit dem Betroffene die Befreiung ihrer Zweitwohnung vom Beitrag unkompliziert beantragen können“, berichtet Prof. Dr. Peter Rasche, Vorsitzender von Haus & Grund Rheinland. „Möglich ist eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag rückwirkend zum 18. Juli 2018 – jenem Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht sein Urteil gefällt hat.“
Wer die Befreiung beantragt, muss nachweisen, dass eine Hauptwohnung und eine Nebenwohnung auf ihn angemeldet sind. Dem Antragsformular liegt praktischer Weise eine Anleitung bei, um den Antragstellern das korrekte Ausfüllen des Formulars zu erleichtern. Eigentümer oder Mieter einer Zweitwohnung können das Formular unter www.rundfunkbeitrag.de herunterladen – direkt auf der Startseite führt ein Button „Nebenwohnung befreien“ zum Antrag.
Alternativ kann man den Beitragsservice auch um eine Zusendung per Post bitten. „Rein rechtlich gesehen war es bereits unmittelbar nach dem Karlsruher Urteil möglich, einen Antrag auf Befreiung der Zweitwohnung vom Rundfunkbeitrag zu stellen. Dazu mussten die Antragsteller bisher jedoch selbst einen Brief an den Beitragsservice formulieren“, erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland. „Wer bereits einen solchen selbstgeschriebenen Antrag gestellt hat, muss jetzt nicht auch noch das neue Formular einreichen.“ Der Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat versichert, man werde die Antragsteller anschreiben, falls noch Angaben fehlten.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2020 Zeit gegeben, die Regelungen zum Rundfunkbeitrag an das Urteil anzupassen. Bis diese Änderung der Rechtslage in Kraft getreten ist, erfolgt die Befreiung der Zweitwohnungsbesitzer auf Antrag.