top of page

Grillabend und Nachbarschaft: So vermeiden Sie Ärger

Grillsaison ohne Zoff mit den Nachbarn: Haus & Grund Rheinland Westfalen gibt Tipps

​

Einen Sommerabend mit Freunden am Grill zu verbringen ist eine feine Sache. Sich mit den Nachbarn gut zu verstehen allerdings auch. Weil gerade das sommerliche Grillen leicht zu Streit an Gartenzaun oder Balkonbrüstung führt, hier ein paar Hinweise.

 

Düsseldorf. „Rauch und Grillgeruch dürfen die Nachbarn grundsätzlich nicht belästigen“, erklärt Konrad Adenauer. Der Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen fügt hinzu: „Falls die Nachbarn sich belästigt fühlen, kann das Grillen als Ordnungswidrigkeit zu einer Geldstrafe führen.“ Um das zu vermeiden, sollte man im Vorhinein das Gespräch suchen. Dann können sich die Nachbarn auf den Grillabend einstellen und rechtzeitig ihre Fenster schließen. Wer zu dicht an den Nachbarn wohnt, kann natürlich auch auf einen öffentlichen Grillplatz oder in einen Park ausweichen, wo das Grillen erlaubt ist. Solche Möglichkeiten gibt es in vielen Kommunen.


Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya von Haus & Grund Rheinland Westfalen räumt indes mit einem häufigen Irrtum auf. „Es gibt keine klare Regelung, wie oft im Jahr das Grillen erlaubt ist“, erklärt der Jurist. „Die Rechtsprechung hat im Laufe der Jahre ganz unterschiedliche Urteile dazu gefällt, was Nachbarn dulden müssen und was nicht.“ Daher sollte man einen Rechtsstreit besser vermeiden und mit den Nachbarn darüber reden, wie viel Grillen für sie in Ordnung geht. Klar geregelt ist allerdings: Ab 22 Uhr muss die Grillparty die Nachtruhe der Nachbarn respektieren. Amayas Tipp: „Wer ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn pflegt und sie zur Grillparty einlädt, kann das Problem mit Lärm oder Geruchsbelästigung elegant umschiffen.“


Wer im Mehrfamilienhaus auf Balkon oder Terrasse grillen will, braucht einen Elektrogrill. „Ein Holzkohlegrill auf dem Balkon ist allein schon wegen der Brandgefahr nicht erlaubt“, warnt Konrad Adenauer. „Vor dem elektrischen Grillabend sollte man trotzdem einen Blick in die Hausordnung und den Mietvertrag werfen. Darin ist nämlich mitunter das Grillen auf dem Balkon oder im Garten komplett untersagt.“ Durch die große Nähe zwischen den Parteien im Mehrfamilienhaus ist es schließlich kaum vermeidbar, dass Grillgerüche zu den Nachbarn ziehen. „Ein Verstoß gegen die Hausordnung kann für Mieter zur Abmahnung und im Wiederholungsfall zur fristlosen Kündigung führen“, gibt Erik Uwe Amaya zu bedenken.

​

MELDUNGEN
Mit Rat und Tat für Ihr Eigentum
Hauseigentümer · Wohnungseigentümer · Vermieter · Kauf- und Bauwillige
bottom of page