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Wespennest an der Mietwohnung: Was ist zu tun?
Haus & Grund Rheinland Westfalen gibt Vermietern Tipps für Insekten-Probleme
Letztes Jahr gab es eine große Wespen-Plage in NRW. Für dieses Jahr zeichnet sich wetterbedingt Ähnliches ab. Wer ist zuständig, wenn ein Wespennest an der Mietwohnung hängt? Was ist zu tun? Haus & Grund Rheinland Westfalen informiert.
Grundsätzlich ist der Vermieter dafür verantwortlich, ein Wespennest entfernen zu lassen“, erklärt Konrad Adenauer. Der Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen ergänzt: „Das Entfernen von Wespennestern ist keine regelmäßig anfallende Aufgabe. Deswegen können Vermieter die Kosten nicht als Betriebskosten auf den Mieter umlegen.“ Zu rechnen ist mit Ausgaben von rund 150 Euro inklusive Anfahrt. „Seien Sie skeptisch, wenn deutlich mehr verlangt wird. Es gibt viele schwarze Schafe auf diesem Gebiet, die mit Wucherpreisen von über 2.000 Euro Kasse zu machen versuchen“, warnt Adenauer.
Allerdings muss es nicht unbedingt zur Entfernung kommen. „Wenn viele Wespen an der Wohnung zu beobachten sind und noch kein Nest zu sehen ist, sollte man die Lage beobachten und mögliche Nahrungsquellen für die Tiere beseitigen. Also beispielsweise kein Essen offen herumstehen lassen, das die Insekten anlockt“, sagt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Wenn bereits ein Nest da ist, gilt: Bei bestimmten Wespenarten darf ein Nest beseitigt werden, wenn davon eine erhebliche Beeinträchtigung oder Gefahr ausgeht, speziell bei Allergikern im Haushalt. Daher sollte man einen Schädlingsbekämpfer um Rat fragen. „Wenn Türen, Rollladenkästen oder Bereiche in der Nähe der Fenster betroffen sind, sollte das Wespennest möglichst bald entfernt werden“, rät Amaya.
Er gibt zu bedenken: „Je größer das Nest wird, desto aufwändiger wird seine Beseitigung. Außerdem haben die Schädlingsbekämpfer im Hochsommer randvolle Terminkalender.“ Wenn der Profi nicht gleich kommen kann, sollten Hauseigentümer aber auf keinen Fall selbst Hand anlegen. Gelegentlich sind Mieter aus Naturschutzgründen gegen eine Beseitigung der Wespen. „Vermieter sollten sich in diesem Fall die Weigerung vom Mieter schriftlich geben lassen“, rät Amaya. Dann könne dem Vermieter später keine Untätigkeit vorgeworden werden.