top of page
MELDUNGEN
Wespennest an der Mietwohnung: Was ist zu tun?

Haus & Grund Rheinland Westfalen gibt Vermietern Tipps für Insekten-Probleme

Letztes Jahr gab es eine große Wespen-Plage in NRW. Für dieses Jahr zeichnet sich wetterbedingt Ähnliches ab. Wer ist zuständig, wenn ein Wespennest an der Mietwohnung hängt? Was ist zu tun? Haus & Grund Rheinland Westfalen informiert.

Grundsätzlich  ist der Vermieter dafür verantwortlich, ein Wespennest entfernen zu  lassen“, erklärt Konrad Adenauer. Der Präsident von Haus & Grund  Rheinland Westfalen ergänzt: „Das Entfernen von Wespennestern ist keine  regelmäßig anfallende Aufgabe. Deswegen können Vermieter die Kosten  nicht als Betriebskosten auf den Mieter umlegen.“ Zu rechnen ist mit  Ausgaben von rund 150 Euro inklusive Anfahrt. „Seien Sie skeptisch, wenn  deutlich mehr verlangt wird. Es gibt viele schwarze Schafe auf diesem  Gebiet, die mit Wucherpreisen von über 2.000 Euro Kasse zu machen  versuchen“, warnt Adenauer.


Allerdings muss es nicht unbedingt zur Entfernung kommen. „Wenn viele  Wespen an der Wohnung zu beobachten sind und noch kein Nest zu sehen  ist, sollte man die Lage beobachten und mögliche Nahrungsquellen für  die Tiere beseitigen. Also beispielsweise kein Essen offen herumstehen  lassen, das die Insekten anlockt“, sagt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor  von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Wenn bereits ein Nest da ist,  gilt: Bei bestimmten Wespenarten darf ein Nest beseitigt werden, wenn  davon eine erhebliche Beeinträchtigung oder Gefahr ausgeht, speziell bei  Allergikern im Haushalt. Daher sollte man einen Schädlingsbekämpfer um  Rat fragen. „Wenn Türen, Rollladenkästen oder Bereiche in der Nähe der  Fenster betroffen sind, sollte das Wespennest möglichst bald entfernt  werden“, rät Amaya.


Er gibt zu bedenken: „Je größer das Nest wird, desto aufwändiger wird  seine Beseitigung. Außerdem haben die Schädlingsbekämpfer im Hochsommer  randvolle Terminkalender.“ Wenn der Profi nicht gleich kommen kann,  sollten Hauseigentümer aber auf keinen Fall selbst Hand anlegen.  Gelegentlich sind Mieter aus Naturschutzgründen gegen eine Beseitigung  der Wespen. „Vermieter sollten sich in diesem Fall die Weigerung vom  Mieter schriftlich geben lassen“, rät Amaya. Dann könne dem Vermieter  später keine Untätigkeit vorgeworden werden.

Mit Rat und Tat für Ihr Eigentum
Hauseigentümer · Wohnungseigentümer · Vermieter · Kauf- und Bauwillige
bottom of page