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MELDUNGEN
Warnung: Telefon-Schwindel mit Energieausweisen

Haus & Grund Rheinland warnt vor zwielichtigen Telefonanrufen

Vermeintlich abgelaufene Energieausweise dienen aktuell als Vorwand für Trickbetrüger, die Haus- und Wohnungseigentümer anrufen. Haus & Grund Rheinland warnt dringend davor, mit den Anrufern einen Termin zum Hausbesuch zu vereinbaren.

Haus- und Wohnungseigentümer sollten derzeit mit  gesunder Skepsis reagieren, wenn sie einen Telefonanruf bekommen, der  über neue Energieausweise informieren will. „Die Anrufer geben sich als  Mitarbeiter eines örtlichen Haus- und Grundbesitzervereins aus und  behaupten, der Angerufene benötige für seine Immobilie einen neuen  Energieausweis“, berichtet Prof. Dr. Peter Rasche, Vorsitzender von Haus  & Grund Rheinland. Die Anrufer behaupten etwa, sie könnten den  Energieausweis noch bis Jahresende kostenlos ausstellen, weil es bis  dahin Fördergelder dafür gäbe. Damit drängen Sie auf einen Termin für  einen baldigen Hausbesuch.


„Es handelt sich offenbar um Betrüger. Weder der Landesverband Haus  & Grund Rheinland, noch die örtlichen Haus & Grund-Vereine  tätigen solche Anrufe. Die behaupteten Fördermittel gibt es nicht. Energieausweise kosten weiterhin Geld“, warnt Peter Rasche. Wahrscheinlich gehe es den Anrufern lediglich darum, sich Zutritt zu den  Wohnräumen der Eigentümer zu verschaffen, um dann unnötige  Handwerkerleistungen zu verkaufen oder gar Diebstähle zu begehen. „Gehen  Sie auf das Angebot des Anrufers nicht ein“, warnt Erik Uwe Amaya,  Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland. „Bitte informieren Sie  uns unter 0211 - 416 317 60 über den verdächtigen Anruf.“


Ohnehin gilt: „Längst nicht jeder Energieausweis muss bereits jetzt  erneuert werden“, erklärt Erik Uwe Amaya. „Man braucht den gültigen  Ausweis erst in dem Moment, wo das Gebäude verkauft oder neu vermietet  werden soll. Er ist 10 Jahre lang gültig. Wer beispielsweise im Jahr  2010 zum ersten Mal vermietet und dafür den Ausweis beschafft hat, der  besitzt bis 2020 einen gültigen Energieausweis.“ Über das Auslaufen der  ersten Energieausweise – die Ausweispflicht besteht seit 2007 – hatte  Haus & Grund Rheinland bereits letztes Jahr ausführlich Informiert.  Diese weiterhin gültigen Informationen finden Sie hier.

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