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MELDUNGEN
Rauchmelder können Leben retten.

In Nordrhein-Westfalen ist der Einbau daher bereits Pflicht.

Seit 1. April 2013 werden Eigentümer zur Erst­ausstattung mit Rauchwarnmeldern bei Neubauten verpflichtet. Ab 2017 wird diese Pflicht ausgeweitet. Dann müssen alle Wohnungen und Wohn­häuser in Nordrhein-Westfalen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Landes­regierung informiert über die Neuerungen <a dataquery="#textLink_j53k49t6">detailliert auf ihren Internetseiten</a>.</p>

In § 49 Absatz 7 der Landes­bau­ordnung  Nord­rhein-West­falen (BauO) heißt es: „ In Wohnungen müssen Schlafräume  und Kinder­zimmer sowie Flure, über die Rettungs­wege von  Aufenthalts­räumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder  haben. Dieser muss so einge­baut oder angebracht und betrieben werden,  dass Brandrauch früh­zeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die  bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die  Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den  Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die  Betriebs­bereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittel­bare Besitzer  sicher­zustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung  bis zum 31. März 2013 selbst über­nommen.“

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