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MELDUNGEN
NRW: Pflicht zum Kanal-TÜV nur noch bei Verdacht

Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt neue Verordnung zur Dichtheitsprüfung

Viele Hauseigentümer hätten in NRW eigentlich bis Ende des Jahres den Kanal-TÜV für ihre Abwasserleitung machen lassen müssen. Eine ältere Verordnung hatte die Kanäle unter Generalverdacht gestellt, schadhaft zu sein. Doch das hat NRW jetzt geändert.

Tausenden  Eigentümern in NRW bleibt eine Dichtheitsprüfung ihres privaten  Abwasserkanals erspart. „Die neue Selbstüberwachungsverordnung Abwasser  begrenzt die bisherige Pflicht zum Kanal-TÜV auf Neubauten und konkrete  Verdachtsfälle. Sie gilt ab dem 13. August“, berichtet Erik Uwe Amaya,  Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen.


Ein Verdachtsfall ist begründet, wenn  sich Funktionsstörungen am Kanal zeigen, die auf einen Schaden  hindeuten. Auch wenn Senkungen auf dem Grundstück festzustellen sind  oder eine Prüfung des öffentlichen Kanals an der Einmündung des  privaten Kanals bestimmte Ausschwemmungen feststellt, muss der Kanal-TÜV  anrücken. „Bei Verdacht ist die Dichtheitsprüfung unverzüglich, also  ohne schuldhaftes Zögern, durchzuführen. Die Rechtsprechung setzt  dafür in der Regel einen Zeitraum von zwei Wochen an“, erläutert Amaya.


Nach bisheriger Rechtslage hätten bis zum  31. Dezember dieses Jahres alle privaten Abwasserkanäle in  Wasserschutzgebieten, die nach 1965 errichtet wurden, einer  Dichtheitsprüfung unterzogen werden müssen. Schätzungen zufolge wären  davon mehrere 100.000 Grundstücke betroffen gewesen. Zwar sind nur 12  Prozent der NRW-Landesfläche Wasserschutzgebiete, teilweise liegen diese  jedoch in Großstädten. So sind in Köln etwa 50 Prozent des Stadtgebiets  betroffen, in Düsseldorf fast 30 Prozent.


„Mit der Neuregelung hat die  Landesregierung ein wichtiges Versprechen an die privaten Eigentümer  eingelöst“, lobt auch Konrad Adenauer die Pläne der Koalition. Der  Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen betont: „Es ist eine  Lösung gefunden worden, mit der alle leben können, weil die Interessen  von Umweltschutz und Eigentümern in Einklang gebracht wurden.“ Haus  & Grund Rheinland Westfalen hatte die Landesregierung bei dem  Reformvorhaben als sachverständige Organisation beraten.

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