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MELDUNGEN
Mieterschutzverordnung: Regierung bricht Wahlversprechen

Haus & Grund Rheinland Westfalen kritisiert neue sogenannte Mieterschutzverordnung

NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) hat heute eine neue Mieterschutzverordnung angekündigt. Sie soll die gescheiterte Mietpreisbremse, die abgesenkte Kappungsgrenze und die Kündigungssperrfristverordnung fortschreiben. Haus & Grund Rheinland Westfalen bedauert die Abkehr der Regierung von ihren Wahlversprechen.

„Mit  der angekündigten Mieterschutzverordnung bricht die Landesregierung  ein wichtiges Wahlversprechen. Sie handelt gegen ihren  Koalitionsvertrag, obwohl sich die Situation auf den Wohnungsmärkten  seit dem Start der NRW-Koalition nicht verändert hat“, stellt Konrad  Adenauer bedauernd fest. Der Präsident von Haus & Grund Rheinland  Westfalen kritisiert: „Das Land hatte die Wirksamkeit der bestehenden  Verordnungen zum Mietrecht durch ein Gutachten prüfen lassen. Es ist  unverständlich, warum man die Ergebnisse des Gutachtens jetzt  ignoriert.“


Das Gutachten hatte festgestellt, dass die  Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen wirkungslos geblieben ist und  ihre Abschaffung empfohlen. Sollte man sich doch für eine Fortführung  entschließen, empfahl man eine Laufzeit von höchstens zwei Jahren. „Nun  will NRW die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängern. Das ist nicht  nachzuvollziehen – zumal die Corona-Pandemie den Mietenanstieg jetzt  ohnehin erst mal gestoppt hat“, sagt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor  von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „In jedem Fall ist diese  Maßnahme kein gutes Signal, um das Interesse am Anbieten von  Mietwohnungen zu erhöhen.“


Neben der fortgesetzten Regulierung der  Mietpreise bei Neuvermietung durch die Mietpreisbremse sowie in  bestehenden Mietverhältnissen durch die abgesenkte Kappungsgrenze will  die Regierung auch die Kündigungssperrfristverordnung um fünf Jahre  verlängern. Das solle Mieter zielgenau schützen und Selbstnutzer  verdrängen. „Für manche Käufer von Eigentumswohnungen wird es bis zu  acht Jahre dauern, bis sie selbst einziehen können. Die gesetzlichen  drei Jahre würden völlig ausreichen. Wer ins Eigentum zieht, macht  außerdem eine Mietwohnung frei“, betont Amaya. Und: „Künftig soll die  Regierung regelmäßig über die Wirksamkeit der Mieterschutzmaßnahmen  berichten. Da man schon jetzt wirkungslose Maßnahmen fortsetzt, wird das  auch nichts bringen.“

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