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Grillabend und Nachbarschaft: So vermeiden Sie Ärger

Grillsaison ohne Zoff mit den Nachbarn: Haus & Grund Rheinland Westfalen gibt Tipps

Einen Sommerabend mit Freunden am Grill zu verbringen ist eine feine Sache. Sich mit den Nachbarn gut zu verstehen allerdings auch. Weil gerade das sommerliche Grillen leicht zu Streit an Gartenzaun oder Balkonbrüstung führt, hier ein paar Hinweise.

„Rauch  und Grillgeruch dürfen die Nachbarn grundsätzlich nicht belästigen“,  erklärt Konrad Adenauer. Der Präsident von Haus & Grund Rheinland  Westfalen fügt hinzu: „Falls die Nachbarn sich belästigt fühlen, kann  das Grillen als Ordnungswidrigkeit zu einer Geldstrafe führen.“ Um das  zu vermeiden, sollte man im Vorhinein das Gespräch suchen. Dann können  sich die Nachbarn auf den Grillabend einstellen und rechtzeitig ihre  Fenster schließen. Wer zu dicht an den Nachbarn wohnt, kann natürlich  auch auf einen öffentlichen Grillplatz oder in einen Park ausweichen, wo  das Grillen erlaubt ist. Solche Möglichkeiten gibt es in vielen  Kommunen.


Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya von Haus & Grund Rheinland Westfalen  räumt indes mit einem häufigen Irrtum auf. „Es gibt keine klare  Regelung, wie oft im Jahr das Grillen erlaubt ist“, erklärt der Jurist.  „Die Rechtsprechung hat im Laufe der Jahre ganz unterschiedliche Urteile  dazu gefällt, was Nachbarn dulden müssen und was nicht.“ Daher sollte  man einen Rechtsstreit besser vermeiden und mit den Nachbarn darüber  reden, wie viel Grillen für sie in Ordnung geht. Klar geregelt ist  allerdings: Ab 22 Uhr muss die Grillparty die Nachtruhe der Nachbarn  respektieren. Amayas Tipp: „Wer ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn  pflegt und sie zur Grillparty einlädt, kann das Problem mit Lärm oder  Geruchsbelästigung elegant umschiffen.“


Wer im Mehrfamilienhaus auf Balkon oder Terrasse grillen will, braucht  einen Elektrogrill. „Ein Holzkohlegrill auf dem Balkon ist allein schon  wegen der Brandgefahr nicht erlaubt“, warnt Konrad Adenauer. „Vor dem  elektrischen Grillabend sollte man trotzdem einen Blick in die  Hausordnung und den Mietvertrag werfen. Darin ist nämlich mitunter das  Grillen auf dem Balkon oder im Garten komplett untersagt.“ Durch die  große Nähe zwischen den Parteien im Mehrfamilienhaus ist es schließlich  kaum vermeidbar, dass Grillgerüche zu den Nachbarn ziehen. „Ein Verstoß  gegen die Hausordnung kann für Mieter zur Abmahnung und im  Wiederholungsfall zur fristlosen Kündigung führen“, gibt Erik Uwe  Amaya zu bedenken.


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