top of page
MELDUNGEN
Einbruchschutz für Mietwohnung und Eigenheim verbessern

Am 27. Oktober ist Tag des Einbruchschutzes – Infos für Eigentümer und Vermieter

„Die dunkle Jahreszeit bricht an, damit steigt die Gefahr durch Einbrecher, gerade in der Dämmerung“, warnt Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Sein Landesverband gibt Tipps für verbesserten Einbruchschutz.

Zwischen Oktober und Februar sind Einbrecher besonders  aktiv. Im Schutz der Dunkelheit schlagen die Täter gerne zu, besonders  bei schlecht beleuchteten Anwesen. Dunkle Ecken, Terrassen- und  Kellereingänge erlauben ein unerkanntes Eindringen. „Eigentümer sollten  auf eine gute Außenbeleuchtung achten, unter Umständen ergänzt durch  Bewegungsmelder“, empfiehlt Konrad Adenauer. Im Haus können  Zeitschaltuhren Rollläden und Lampen betätigen, damit das Haus auch bei  Abwesenheit in der Dämmerung bewohnt aussieht.


„Gekippte Fenster sind offene Fenster! Wenn man aus dem Haus geht,  sollte man daher nicht nur die Haustür zusperren, sondern auch alle  gekippten Fenster schließen“, mahnt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von  Haus & Grund Rheinland Westfalen. Neben einem modernen,  aufbohrsicheren Türschloss empfiehlt er auch einbruchhemmende Fenster:  „Die Fenster sollten sogenannte Pilzkopfbeschläge aufweisen, die sich  nicht aufhebeln lassen.“


„Mehr als 45 Prozent der Einbruchsversuche scheitern an solchen  Sicherungen“, ergänzt Adenauer mit Blick auf die Kriminalstatistik. Eine  Nachrüstung müsse im Einzelfall nicht teuer sein. „Für  Einbruchschutz gibt es ein Förderprogramm der KfW. Schon Investitionen  ab 500 Euro werden bezuschusst.“ Für die ersten 1.000 Euro sind bis zu  20 Prozent Zuschuss drin, darüber hinaus 10 Prozent. Sowohl Eigentümer  als auch Mieter können die Förderung bekommen.


Für Mietwohnungen gilt: Vermieter können selbst investieren und eine  Modernisierungsmieterhöhung verlangen. „Alternative ist eine  Modernisierungsvereinbarung. Dann kann der Vermieter die Maßnahmen  machen lassen, der Mieter als Profiteur der Sicherungen die Kosten  tragen“, erklärt Amaya. Auf eigene Faust dürfen Mieter nur mit  Erlaubnis des Vermieters handeln. Dabei sollte man schriftlich  vereinbaren, was beim Auszug passiert: Rückbau oder Übernahme? Weitere  Informationen zum Thema erhalten Mitglieder beim örtlichen Verein von  Haus & Grund.

Mit Rat und Tat für Ihr Eigentum
Hauseigentümer · Wohnungseigentümer · Vermieter · Kauf- und Bauwillige
bottom of page