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Aufgepasst an Silvester: Haus gegen Feuerwerksschäden sichern!
Silvester: Wie man Gebäudeschäden vermeidet – wer zahlt, wenn doch etwas passiert
Bald ist 2024 Geschichte, dann begrüßen Böller und Raketen das neue Jahr – abgesehen von örtlichen Verbotszonen für Feuerwerk. Das Feuerwerk ist aber nicht ungefährlich für Häuser. Haus & Grund Rheinland Westfalen gibt Tipps für sicheres Feiern.
Düsseldorf. Der Eigentümer-Verband Haus & Grund Rheinland Westfalen rät zu besonderer Vorsicht an Silvester. „Die Fenster sollten in der Silvesternacht geschlossen bleiben“, erinnert Verbandspräsident Konrad Adenauer. „Dabei sind auch Dachluken, Balkon- und Terrassentüren nicht zu vergessen, damit Feuerwerkskörper nicht ins Haus gelangen und Schäden anrichten können.“ Adenauer empfiehlt, vor dem Silvesterabend auch Terrasse und Balkon aufzuräumen: „Alle brennbaren Gegenstände sollten von Balkon oder Terrasse verschwinden. Am besten erledigt man das schon vor Einbruch der Dunkelheit, denn oftmals zischen ja schon Stunden vor Mitternacht die ersten Feuerwerkskörper durch die Luft.“
Ergänzend ist es sinnvoll, sich darauf vorzubereiten, dass vielleicht trotz aller Vorsichtsmaßnahmen etwas passiert: „Löschdecke und Feuerlöscher sollte man ohnehin immer zuhause haben. Am Silvesterabend macht es Sinn, beides dann auch möglichst griffbereit zu halten“, sagt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Falls es doch zu Schäden durch Feuerwerkskörper an Dach oder Fassade kommt, zahlt die Wohngebäudeversicherung. Für Schäden am Hausrat kommt die Hausratversicherung auf. „Falls ein Verursacher ermittelt werden kann, muss dieser allerdings den Schaden bezahlen. Wenn derjenige keine Haftpflichtversicherung hat, startet er mit einem teuren Problem ins neue Jahr“, warnt Amaya.
Der Volljurist empfiehlt beim Umgang mit Feuerwerkskörpern grundsätzlich, vorsichtig zu sein: „Nach einem Wohnungsbrand stehen nicht nur Schadensersatzansprüche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen im Raum. Das gilt besonders dann, wenn Personen verletzt oder fremde Gebäude beschädigt wurden.“ Wer trotzdem nicht auf ein eigenes Feuerwerk zum Jahreswechsel verzichten mag, der muss am Neujahrstag auch die Aufräumarbeiten auf sich nehmen: „Die Überreste von Feuerwerkskörpern und Böllern auf Straße oder Bürgersteig sind wegen der Verletzungsgefahr umgehend zu entfernen“, ergänzt Adenauer.