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Abwassergebühren in NRW: Jetzt Widerspruch einlegen!

Haus & Grund Rheinland Westfalen macht auf Gerichtsentscheidung aufmerksam

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden: Die bisherige Praxis der Kommunen zur Berechnung der Abwassergebühren ist rechtswidrig. Seit Jahren wurden viel zu hohe Gebühren verlangt. Was Gebührenzahler jetzt wissen sollten.

Wer kürzlich seinen Bescheid über die Abwassergebühren bekommen hat oder ihn demnächst noch erhält, sollte unbedingt Widerspruch dagegen einlegen. Darauf macht der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen aufmerksam. Der Präsident der Eigentümer- und Vermieterorganisation, Konrad Adenauer, erklärt: „Die nach der bisherigen Praxis berechneten Gebühren sind nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 17. Mai 2022 rechtswidrig und viel zu hoch. Die Kommunen haben bisher zu hohe Abschreibungen und Zinsen für die Infrastruktur in die Gebühren eingerechnet, wie das Gericht festgestellt hat.“


Im Widerspruchsschreiben sollte man sich explizit auf das Urteil berufen, das Aktenzeichen lautet „9 A 1019/20“. „Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab der Zustellung des Bescheids“, ergänzt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Er geht davon aus, dass die Kommunen die Gebühren nach dem Widerspruch aussetzen werden, bis eine Neuberechnung erfolgt ist. „Gegen eine Ablehnung des Widerspruchs könnten die Bürger schließlich, wie wir jetzt wissen, mit guten Erfolgsaussichten klagen“, stellt der Volljurist fest. Betroffene Haus- und Wohnungseigentümer finden rechtliche Beratung zum Thema bei ihrem örtlichen Verein von Haus & Grund.


Zugleich appellierte Amaya an alle Kommunen, die ihre Abrechnungen noch nicht verschickt haben, jetzt auf keinen Fall abzuwarten, bis es neue Berechnungsregeln gibt: „Vermieter dürfen die Betriebskosten nur 12 Monate lang gegenüber ihren Mietern abrechnen. Dazu brauchen Sie die Gebührenbescheide.“ Wenn die Stadtverwaltungen jetzt erstmal abwarten würden, drohten die Vermieter daher auf den Gebühren ihrer Mieter sitzen zu bleiben. „Das wäre für viele private Kleinvermieter finanziell verheerend“, meint Amaya. Die Kommunen sollten daher unbedingt vorerst weiter abrechnen wie bisher und die Widersprüche in Kauf nehmen.

Konrad Adenauer fügt hinzu: „Spannend wird jetzt außerdem, wie es mit den Gebühren für Müllabfuhr, Straßenreinigung oder Frischwasser weitergeht. Auch hier wird nach ähnlichem Muster gerechnet, auch hier könnten sich Widersprüche und Klagen lohnen.“ Adenauers Landesverband hofft indessen darauf, dass der Gesetzgeber möglichst bald klare und rechtssichere neue Regeln für die Gebührenberechnung aufstellt.

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